Vermögensauseinandersetzung


Anlässlich einer Trennung und/oder  Ehescheidung stellt sich häufig die Frage einer Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten oder Lebenspartner.

 

Zur Vermeidung von Vermögenseinbußen sollte auch in diesen Angelegenheiten in Trennungssituationen eine frühzeitige Beratung erfolgen. Häufig stellen sich fragen nach einer Auflösung eines gemeinsamen Mietvertrages, gemeinsamer Verbindlichkeiten und Schulden für Anschaffungen, Nutzung und Darlehensverbindlichkeiten einer Eigentumswohnung oder des Einfamilienhauses.