Ehegatten- und Kindesunterhalt


Ein weiterer wesentlicher Teil des Familienrechtes ist das Unterhaltsrecht. Hier werden Ansprüche auf Kindes- und Ehegattenunterhalt, aber auch Elternunterhalt behandelt. 

 

Für die Prüfung von Unterhaltsansprüchen ist daher stets die genaue Kenntnis der Einkommens- und Vermögenssituation der Beteiligten erforderlich, so dass zunächst Auskunftsansprüche verfolgt werden. Hiernach kann ein Unterhaltsansprüch berechnet und ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden.